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Verbraucherschutz durch "Buttonlösung"

Mittlerweile kann nahezu jeder Internetnutzer aus eigener Erfahrung oder zumindest aus dem Bekanntenkreis von Abofallen und Abzockern im Netz berichten. Da werden vermeintlich kostenlose Dienste angeboten und zwei Wochen später, also nach Ablauf der Widerrufsfrist des Fernabsatzgesetzes, liegt bereits der Drohbrief mit der ultimativen Zahlungsaufforderung im Briefkasten. Kommt man dieser nicht nach, folgt dann auch unverzüglich schon der gerichtliche Mahnbescheid. Viele dieser schwarzen Schafe scheuen nach dem Einspruch zum Mahnbescheid den Gang zum Gericht und man hat Ruhe. Andere sind jedoch wiederum so professionell organisiert und über das Kleingedruckte in ihren AGBs rechtlich abgesichert, dass der kleine Klick an der falschen Stelle mit Gerichts- und Anwaltskosten sehr schnell sehr teuer werden kann. Aufgrund des fliegenden Gerichtsstands, bei der das zuständige Gericht auch schnell mal am anderen Ende der Republik liegen kann, lohnt es oftmals auch nicht den Rechtsweg einzuschlagen, da alleine die zusätzlichen Reisekosten im Falle des Verlustes nicht in Relation zur ursprünglichen Forderung stehen.

Nun hat der Gesetzgeber endlich reagiert und lässt zum 1. August mit der “Button Lösung”  neue gesetzliche Regeln für Online-Shops und kostenpflichtige Angebote in Kraft treten und präzisiert darin die größtenteils bereits bestehenden Regelungen. Diese sehen im Kern die transparente Informationspflicht vor Abgabe der Bestellung vor. Ziel ist es, für den Verbraucher Kostenfallen zu vermeiden und den Anbieter in die Pflicht zu nehmen, vor der Bestellung auf den anfallenden Gesamtpreis sichtbar und hervorgehoben hinzuweisen.

Da keine Übergangsfrist vorgesehen ist, haben alle Anbieter kostenpflichtiger B2C Angebote ihre Internetseiten bis zum 31. Juli zu überarbeiten. Novum ist, dass diese Regelung als Teil der EU-Richtlinie 2011/83/EU auch europaweit umgesetzt werden soll, um im gesamten Binnenmarkt für Rechtssicherheit zu sorgen.

Was für den Endverbraucher mehr Sicherheit bedeutet, stellt den Handel vor große Herausforderungen. Neben Aufwand und Kosten die Seiten umzuprogrammieren, sehen legale Shop-Betreiber bereits eine neue Abmahnwelle auf sie zu rollen.

Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. stellt ein kostenloses Whitepaper zur Verfügung, in welchem die Änderungen zum bestehenden Recht aufgeführt und Empfehlungen für die Umsetzung gegeben werden.